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AGB

Innovative Transporttechnik

für einen Materialfluss in der Produktion nach Maß

 
Unser Motto

AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferungsbedingungen

1. Angebote
Unsere Angebote gelten nur bei sofortiger Zusage und sind in jeder Hinsicht freibleibend. Für die Ausführung sind die Katalog- und Angebotsabbildungen insofern nicht verbindlich, als eine Änderung der Konstruktion, Maße und Gewichte vorbehalten bleibt. Für aus Vorrat angebotene Ware behalten wir uns den Zwischenverkauf ausdrücklich vor.
2. Abschluss
Jeder Auftrag bedarf, um für uns rechtswirksam zu sein, der schriftlichen Bestätigung. Alle mündlichen oder telefonischen Vereinbarungen sind ohne schriftliche Bestätigung als unverbindlich zu betrachten. Mit unseren Vertretern getroffene Absprachen sind für uns nur bindend, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Den Einkaufsbedingungen des Bestellers sind hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir nicht nochmals bei Auftragsbestätigung ausdrücklich widersprechen.
Wir sind berechtigt, fristlos von einem Auftrag zurückzutreten, sofern die Kredit- Versicherungssumme des Kunden reduziert wird.
In Bezug auf patent-, muster- und markenrechtlichen Schutz erfolgt die Annahme und Ausführung der Aufträge sowie die Lieferung auf Gefahr und unter Haftung des Auftraggebers für Schaden und Gewinnentgang. Der Auftraggeber übernimmt die Haftung dafür, dass durch die Verwendungvon eingesandten Zeichnungen, Mustern und ähnlichen Behelfen Rechte Dritter nicht verletzt werden und hat uns für alle uns dadurch etwa treffende Nachteile klag- und schadlos zu halten. Wir übernehmen keine Verantwortung für Verluste oder Beschädigungen der uns seitens derAuftraggeber eingesandten Zeichnungen, Modelle, Muster und dergleichen.
Die Einhaltung genauer Stückzahlen bei Sonderanfertigungen ist nicht möglich, und es dürften Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Menge nicht beanstandet werden. Betreffs Einhaltung der vorgeschriebenen Maße behalten wir uns einen durch die Fabrikation gebotenen Spielraum vor. Werden besondere Anforderungen an genaue Maßhaltigkeit gestellt, so sind diese in jedem Einzelfalle der Bestellung ausdrücklich schriftlich zu vereinbaren. Bei Bestellung auf Abruf gewähren wir, wenn nichts anderes vereinbart ist, eine Frist von 12 Monaten vom Tage der Bestellung abgerechnet. Ist die Abnahmefrist abgelaufen, so sind wir berechtigt, nach unserer Wahl die Ware entweder in Rechnung zu stellen oder die Bestellung zu streichen.
Ausfallmuster werden nur in Ausnahmefällen angefertigt. Der Kunde ist verpflichtet, dem Lieferwerk seine Entscheidung sofort nach Empfang der Ausfallmuster mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Verständigung gehen durch Maschinenstillstand verursachte Kosten zu Lasten des Kunden, oder es müssen zwischenzeitlich hergestellte Teile wie angefallen übernommen werden. Dasselbe gilt, wenn die durch Maschinenstillstand verursachten Kosten in keinem Verhältnis zum Gesamtbetrag der Rechnung stehen. Werkzeuge bleiben in allen Fällen unser Eigentum, auch wenn uns solche vergütet werden.
3. Bearbeitung eingesandter Teile
Zur Bearbeitung eingesandte Teile sind frei unserem Werk in guter Verpackung und unter Beifügung eines Lieferscheines abzufertigen. Der Werkstoff der eingesandten Teile ist bekannt zu geben; er muss bestmögliche Bearbeitung gewährleisten.
Vorgearbeitete Teile sind maßhaltig und mit den erforderlichen Toleranzen anzuliefern. Fehlerhaft vorgearbeitete Werkstücke können von uns ohne Rückfrage gegen Berechnung nachgearbeitet oder zurückgegeben werden. Bei Rückgabe sind bereits aufgewandte Kosten vom Auftraggeber zu vergüten.
4. Preise
Alle Preise verstehen sich in EURO ab Werk, ausschließlich Kosten für Verpackung. Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Bei Preisänderung wird ohne vorherige Bekanntgabe der am Tage der Ablieferung gültige Listen-, Katalog- oder Tagespreis berechnet. Ein Recht zur Annullierung der Bestellung darf der Käufer aus einer solchen Preiserhöhung nicht herleiten. Irrtümer, wie Druck-, Schreib-und Rechenfehler, berechtigen uns zur Berichtigung.
5. Lieferung
Die Lieferfrist beginnt mit dem Tage der Bestellungsannahme, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller technischen und kaufmännischen Details. Die Lieferfristen gelten mangels besonderer Vereinbarung als annähernd und unverbindlich angegeben. Alle Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung (Verzug) sind ausgeschlossen. Nachträglich vom Besteller gewünschte Änderungen haben eine Unterbrechung der Lieferzeit zur Folge, die nach Verständigung über die gewünschte Änderung von neuem zu laufen beginnt.

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